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Der politisch und religiös unabhängiger Verein Runder Tisch der
Religionen St. Gallen und Umgebung, dem die
Religionsgemeinschaften Hinduismus, Judentum, Buddhismus,
Christentum, Islam, Sikhismus, Baha'i angehören, distanziert sich
hiermit in aller Form vom Text der Minarett-Initiative.
Anliegen
des Runden Tisches der Religionen ist es, für die Religions- und
Kultusfreiheit aller Religionsgemeinschaften einzustehen, und zwar
auf der Grundlage der allgemeinen Menschenrechte. Dies bedeutet
dass wir alle Menschen respektieren und ihnen mit Toleranz
begegnen wollen. Mehr noch, im Wissen darum, dass es nur einen
Gott und Schöpfer gibt und die allen Religionen zugrunde liegende
Wahrheit dem Wesen nach dieselbe ist, bemühen wir uns, für
andere Glaubensrichtungen einzustehen, wenn sie in der Ausübung
ihrer Religion behindert werden. Wir sind überzeugt davon, ein
Verbot von Minaretten nicht zum Frieden in unserem Land beitragen
würde.
Die in einigen Teilen der Bevölkerung spürbare
Verunsicherung vor dem Fremden, die Sorge um Verlust, den Verlust
der eigenen Identität bis hin zur Furcht vor Gewalt, können
keinesfalls durch ein Minarett-Verbot überwunden werden. Zudem
widerspricht die Initiative der humanen und liberalen Tradition
der Schweiz. Es geht vielmehr darum den in der Schweiz wohnhaften
muslimischen Mitbürgern vorurteilslos zu begegnen und sie kennen
zu lernen. Sie alle mit pauschalen Urteilen unter Sippenhaft für
Gewaltakte einiger weniger zu belegen, grenzt an Rassismus. Unser
Land ist Teil einer sich ständig und immer rascher verändernden
Welt.
Das zwanzigste Jahrhundert hat die Völker der Welt dazu
gezwungen, sich immer mehr als die Glieder einer einzigen
Menschheit zu sehen, Dazu gehört auch die Notwendigkeit, sich mit
anderen Religionen auseinanderzusetzen, insbesondere mit der
zweitgrössten Religion der Welt, dem Islam. Eine grundsätzliche
Neuorientierung erscheint uns zum Wohle aller notwendig zu sein.
Es wird eingewandt, dass in einigen moslemischen Ländern die
Menschenrechte mit Füssen getreten werden. Das darf jedoch nicht
zum Anlass genommen werden, Gleiches mit Gleichem zu vergelten.
Ein Unrecht wird durch ein anderes Unrecht nicht aufgehoben. Dies
käme einer Verleugnung der eigenen Grundrechte gleich.
Wir
vertrauen der Rechtsstaatlichkeit unseres Landes und wir vertrauen
auf das Urteilsvermögen unserer Mitbürger, die in der
Vergangenheit bewiesen haben, dass sie die Fähigkeit haben,
Menschen anderer Nationalitäten und Glaubensrichtungen zu
integrieren.
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